Ergänzendes Reglement per 09.05.2010
Änderungsanträge für die nächste HV sind Gelb hinterlegt
Schiedsrichter
Jedes Team muss gemäss dem Schlüssel des SUHV die Schiedsrichter stellen. Diese sind bis Ende Januar zu benennen (Passkopie und Passfoto müssen dem Mailman abgeliefert werden).
Innerhalb der Teams werden zuerst freiwillige gesucht. Führt dies nicht zum Erfolg so wird ausgelost unter denen welche diesen Job nicht schon mind. 1 Jahr gemacht haben und keine andere Vereinsfunktion inne haben.
Bonus:
Vergütungen vom SUHV pro Spiel plus Wegspesen
Grossfeld: Vom Verein gibt es eine Vergütung von 210.-- plus Wegspesen an den Kurs Bahn 2. Klasse
Kleinfeld: Vom Verein gibt es eine Vergütung von 260.-- plus Wegspesen an den Kurs Bahn 2. Klasse
Strafe:
Strafen werden wie normale Bussen behandelt
Sponsoring
Sämtliche Anfragen müssen dem Sponsoringverantwortlichen gemeldet werden. Damit diese in der Datenbank festgehalten werden können. Es sollen somit ev. Zweifachanfragen von Firmen vermieden werden.
Bonus:
Wer als normales Mitglied einen Sponsor bringt erhält 10% des Sponsoringbeitrages auf sein Konto gutgeschrieben - max. 100.-- pro Position.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet jeweils im April/Mai statt. Alle Mitglieder, welche in diesem Jahr 16 Jahre alt werden, sind verpflichtet daran teilzunehmen.
Anträge müssen bis mind. 1 Woche vor der HV an den Vorstand schriftlich eingereicht werden
Strafe:
Bei einem unentschuldigten Fernbleiben (Keine Abmeldung beim Präsi mind. 1 Tag vorher) wird eine Busse von Fr. 20.-- fällig.
Transfers/Austritte
Sämtliche Mutationen müssen dem Vorstand bis zum 1. Mai des jeweiligen Jahres schriftlich vorliegen. Es gibt kein Rekursrecht. Einzige Ausnahme bildet die Möglichkeit in ein mind. 2 Ligen höheres Team zu wechseln.
Jahresbeiträge
Wer bis zum 30.9. der jeweiligen Saison eintritt hat den gesamten Jahresbeitrag zu entrichten. Nach diesem Datum ist bis Ende Jahr die Hälfte zu entrichten. Nach Neujahr gilt es als Probezeit für die nächste Saison und ist somit frei.
Änderungsanträge können jeweils auf die Hauptversammlung geltend gemacht werden.
Arbeitseinsätze
Nach der HV muss sich jeder entscheiden ob er aufgeboten werden möchte oder ob er stattdessen 150.-- einbezahlt um somit seine Stellvertreter zu bezahlen.
Arbeitseinsätze sind obligatorisch, dem Aufgebot ist folge zu leisten.
Bonus:
Pro Stunde Arbeitseinsatz wird dem Mitglied 5 Franken plus je nachdem wieviel Geld von den Nichthelfern zusammenkommt auf das persönliche Konto gutgeschrieben.
Strafe:
Bei einem unentschuldigten Fernbleiben wird eine Busse von Fr. 150.-- fällig.
Bussen
Bussen an die Mitglieder werden im Vorstand besprochen und an die Mitglieder gemäss Abstimmung im Vorstand weiterverrechnet.
Fahrspesen
Um eine gerechte, einfache Verarbeitung der Fahrspesen zu erreichen werden bei SUHV-Teilnehmenden Teams 60.-- pro Person eingezogen. Diese Kosten werden dann mittels einese Kilometergeldes von 40 Rappen wieder den Fahrern ausgeschüttet.